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Reputationsschutz und Medienrecht

Schützen Sie Ihr wertvollstes Gut: Ihre Reputation.

Medien spielen heute in allen Bereichen des Lebens, der Wirtschaft und der Verwaltung eine grosse Rolle. Wir beraten Unternehmen, Behörden, exponierte Persönlichkeiten sowie Privatpersonen in allen Belangen des Medienrechts und vertreten sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte, wenn nötig vor Gericht. Dies umfasst den Schutz der Persönlichkeit, einschliesslich der Privatsphäre, den Schutz vor unlauterem Wettbewerb, den zivil- und strafrechtlichen Ehrenschutz sowie verwandte Gebiete. Unsere Expertise im Reputationsschutz deckt alle Formen medialer Öffentlichkeit, einschliesslich Print-, Online- und soziale Medien sowie Suchmaschinen ab. 

Mit unserer langjährigen Erfahrung und Vernetzung stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner diskret und lösungsorientiert zur Seite.

 

Contact Partner: Daniel Glasl

Zu unseren Kerntätigkeiten in diesem Bereich gehören insbesondere folgende Dienstleistungen:

 

  • Medien- und Persönlichkeitsrecht (Beratung bei Berichterstattung in Print- und Online-Medien, Rundfunk, Büchern und digitalen Publikationen; Schutz der Persönlichkeit nach Art. 28 ZGB, Lauterkeitsschutz nach Art. 3 UWG, insbesondere bei Rufschädigung, Ehrverletzung oder Verletzung der Privatsphäre sowie Verletzung des Rechts am eigenen Bild, dem eigenen Wort, etc.)

     

  • Rechtliche Begleitung von Print-, Rundfunk- und Online-Medien; Abwehr oder Durchsetzung von Gegendarstellungen nach Art. 28g ff. ZGB; Beratung im Zusammenhang mit investigativem Journalismus und Quellenschutz

     

  • Lauterkeits- und Werberecht (Prüfung von Werbekampagnen insbesondere nach UWG, Product- Placement und Influencer-Marketing)

     

  • Strafrechtlicher Ehren- und Geheimnisschutz (Verfahren wegen Ehrverletzungsdelikten nach Art. 173 ff. StGB; Verletzung von Amts- und Geschäftsgeheimnissen, Veröffentlichung verbotener Inhalte)

     

  • Persönlichkeits- und Reputationsschutz im Bereich digitaler Anwendungen (Rechtsfragen bei Streaming-Diensten, sozialen Medien und KI-generierten Inhalten sowie Verantwortung von (Bewertungs-)Plattformbetreibern, Recht auf Vergessenwerden)

     

  • Durchsetzung des Ehr- und Privatsphärenschutzes vor Zivilgerichten, inkl. vorsorgliche Massnahmen und Superprovisorium (Erhebung von Feststellungs-, Unterlassungs- und Beseitigungsbegehren sowie von Klagen auf Schadenersatz, Genugtuung und Gewinnherausgabe, insbesondere bei Medienkampagnen) sowie Stellung von Strafanträgen

     

  • Internationales Medien- und Reputationsrecht: Koordination von Verfahren und Strategien bei grenzüberschreitender Berichterstattung

     

  • Reputationsmanagement und Krisenkommunikation: Beratung bei der rechtlichen Steuerung von medialen Krisen, Abstimmung mit PR-Agenturen sowie Entwicklung von präventiven Strategien zum Schutz der Reputation 

Know-how zu Reputationsschutz und Medienrecht

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Das Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG): Die wichtigsten Änderungen

Was früher Marktplatz und Zeitung waren, sind heute soziale Netzwerke und Suchmaschinen: Sie bestimmen mit wenigen Klicks, welche Inhalte wir sehen – und welche plötzlich verschwinden. Doch wer entscheidet eigentlich, warum ein Beitrag gelöscht oder ein Konto gesperrt wird? Mit dem neuen Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) will der Gesetzgeber genau hier ansetzen: mehr Transparenz, mehr Rechte für Nutzerinnen und Nutzer sowie klarere Regeln für die mächtigsten digitalen Akteure unserer Zeit. Die Vernehmlassungsfrist für das neue KomPG läuft am 16. Februar 2026 ab. Die Frage ist nicht ob, sondern wann und in welcher exakten Form es in Kraft treten wird. Wir stellen deshalb in diesem Beitrag die Grundzüge des geplanten Gesetzes vor.  

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medienrechts blog: Reputationsschutz und Internet: Zeitenwende durch KI?

Stellen wir uns vor: Ein Chatbot wie ChatGPT behauptet fälschlicherweise, eine bekannte Person sei in einen Skandal verwickelt. Oder er verweist auf einen Artikel, der den Ruf einer Person schädigt. Wer trägt dann die Verantwortung – der Autor des ursprünglichen Artikels, unter Umständen sogar die Nutzerin, die den Chatbot befragt, oder der Betreiber der KI selbst?

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