Bauen wird immer komplexer und anspruchsvoller. Gesetze müssen eingehalten, Bewilligungen eingeholt werden. Mit fundiertem Fachwissen, reicher Erfahrung und einem multidisziplinären Ansatz bieten wir Unternehmen eine bedarfsgerechte, kompetente und umfassende Beratung und Betreuung, die für eine erfolgreiche Realisierung oder Bewirtschaftung ihrer Projekte sorgt.
Bei Bratschi AG stehen Sie mit Ihren Interessen im Zentrum: Ihre Bedürfnisse bilden die Grundlage der Beratung durch unsere Spezialisten aus der Industry Group Bau, Immobilien und Hotels. Damit wir Ihnen möglichst einfache und übersichtliche Lösungsansätze aufzeigen können, betrachten wir Fragestellungen und Herausforderungen zu Grundstücken, Liegenschaften, Infrastrukturanlagen, Hochbauten, Hotels etc. stets ganzheitlich. Das bedeutet, dass wir neben rechtlichen Fragen auch die wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte in unsere Arbeit mit einbeziehen.
Das Bundesgericht hat kürzlich die Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) bestätigt, wonach für das Vorliegen einer steuerneutralen Umstrukturierung von Immobilienbetrieben (i) eine professionelle Immobilienbewirtschaftung mit einem (ii) marktüblichen Personalaufwand von maximal 5% des Mietertrags genügt. Und die professionelle Immobilienverwaltung kann auch durch eine Drittperson im Auftragsverhältnis erbracht werden.
Das Bundesgericht bekräftigt, dass bei indexierten Mietverhältnissen nach Ablauf der festen Vertragsdauer und (stillschweigender oder ausdrücklicher) unbefristeter Fortführung des Mietverhältnisses eine Mietzinsanpassung nach der relativen Methode, insbesondere solcher wegen Änderungen des hypothekarischen Referenzzinssatzes seit Beginn der Indexmiete, nur auf das Ende der Indexdauer (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) verlangt werden kann. Ansonsten gelte die unwiderlegbare Vermutung, dass die Parteien den bisherigen Mietzins als angemessen bzw. nicht missbräuchlich erachten. Spätere Mietzinsanpassungen gestützt auf davor eingetretene Umstände sind anschliessend ausgeschlossen. Für spätere Mietzinsanpassungen sind demnach die Kostenstände und der hypothekarische Referenzzinssatz im Zeitpunkt massgebend, in dem die Parteien unter Einhaltung der Kündigungsfrist auf Ablauf der Indexdauer hätten kündigen und damit eine Mietzinsänderung nach der relativen Methode hätten begehren können.
Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass die Bratschi AG in der Ausgabe 2024 des renommierten internationalen Chambers Europe ausgezeichnet wurde.
WWL hat die «Global Elite Thought Leaders» für das Jahr 2024 veröffentlicht. Dieser Guide enthält jene Personen, die unter allen im «Who is Who Legal» gelisteten Anwälten die höchste Anzahl von Nominierungen durch Kollegen, Unternehmensjuristen und andere Marktquellen erhalten haben.
Nach einem Umbau eröffnet das ehemalige Hotel Basel per Ende des zweiten Quartals 2024 neu als Limehome: