Regulierungsdichte und Regulierungsgeschwindigkeit durch neue oder geänderte Gesetze, Verordnungen und Richtlinien nehmen stetig zu. Unser Team öffentliches Recht verfolgt die Entwicklungen des Staats- und Verwaltungsrechts und insbesondere des Wirtschaftsverwaltungsrechts aus nächster Nähe, um unsere Klientschaft bei allen Herausforderungen in diesen Bereichen engagiert und mit höchster Sachkompetenz zu begleiten und vor den Verwaltungsinstanzen und den Gerichten zu vertreten. Zu unserer Klientschaft gehören Privatpersonen, öffentliche und private Unternehmen ebenso wie die Gemeinwesen (Gemeinden, Kantone, Bund).
Als Prozessanwältinnen und Prozessanwälte begleiten und vertreten wir unsere Klienten in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Gerichten auf allen staatlichen Ebenen (Gemeinden, Kantone und Bund) und fachlich breit abgestützt. Daneben sind wir beratend tätig und unterstützen unsere Klienten beim Umgang mit rechtlichen Risiken und bei der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten. Wir begleiten unsere Klienten bei schwierigen Verhandlungen – sei es auf Seiten von Privatpersonen und Unternehmen, sei es auf Seiten der Gemeinwesen – um für sie die besten Ergebnisse zu erzielen. Wir stehen zur Verfügung, wenn es darum geht, einen Verwaltungszweig neu zu organisieren oder auszulagern, neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen und umzusetzen, oder Leistungsvereinbarungen und andere verwaltungsrechtliche Verträge zu erstellen und auszuhandeln. Aufgrund unserer eingehenden Verfahrenskenntnisse und unabhängigen Stellung führen wir für unsere Klientschaft auch administrative Untersuchungen durch. Schliesslich sind wir mit unserem besonderen wissenschaftlichen Hintergrund für die Lösung spezifischer Rechtsfragen im Staats- und Verwaltungsrecht gutachterlich tätig.
Unser Team verfügt über umfassende Erfahrung und fundiertes Fachwissen in den folgenden Gebieten des Staats- und Verwaltungsrechts:
Das Bundesgericht bejahte in einem weitreichenden Urteil den Anspruch der von Strassenlärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern auf Wiedererwägung einer rechtskräftigen (Sanierungs-)Verfügung eines in der Vergangenheit bereits sanierten Strassenabschnitts, weil sich die Verhältnisse seit Erlass der Verfügung erheblich geändert hätten. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse und neue, darauf beruhende Rechtsprechung würden diesen Anspruch auf Wiedererwägung begründen. Die Folgen des Urteils sind nicht zu unterschätzen; die für Strassenlärmsanierungen zuständigen Behörden trifft wohl künftig die Pflicht, bereits sanierte Strassen in periodischen Abständen auf die tatsächlichen Verhältnisse zu überprüfen. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit sollte aber bei länger zurückliegenden Sanierungen nur mit Zurückhaltung eine Pflicht zur «Dauersanierung» anerkennt werden.
Heute eröffnete die Staatskanzlei des Kantons Zürich die Vernehmlassung zum Gesetz über digitale Basisdienste, die bis zum 13. Mai 2024 dauern wird. Die Vorlage ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur digitalen Verwaltung.